Abmahnungen bald nur noch 50 euro

Home / Allgemein / Abmahnungen bald nur noch 50 euro

ParagraphEndlich wird die Situation der Verbraucher verbessert, damit wird der Abmahnwelle 2007 etwas entgegen stehen.

Auszug der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 24.01.2007:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschätzt“, so Zypries.

Gute Nachrichten für alle Privatblogger!