Gerade im Radio gehört, dass das Verfassungsgericht unter Auflagen die Online-Durchsuchung zu lässt. Nur bei konkreten Anhlatspunkten für eine Gefahr darf dies gemacht werden. Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung wurde vom Gericht verworfen, da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzte.
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