Strafanzeige gegen das BSI

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Ja, ihr habt richtig gelesen. Dachte heute morgen auch schon mich verlesen zu haben, aber es scheint zu stimmen. Tecchannel hat Strafanzeige gegen das BSI erstattet. Grund für die Anzeige ist das Tool „John the Ripper“ das in dem Image der BOSS-Software befindet. Techchannel sieht das als Verstoß gegen den schon oft diskutierten „Hackerparagraphen“ §202c StGB der am 11.August 2007 in Kraft getreten ist. Nicht nur das dieses Tool in dem Image zu finden ist, es wird jedem Besucher der Seite auch direkt als Link zugänglich gemacht.

Interessant finde ich auch das die Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wurde, denn auf der BSI-Webseite konnte der konkrete Verantwortliche nicht ausgemacht werden. Sollte das aber nicht so sein? Impressumspflicht etc.?

Eine Stellungnahme gibt es von BSI auch schon:

Nach § 202 c StGB neu wird das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hackertools“ nicht als solches unter Strafe gestellt. Nach dieser Vorschrift macht sich derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft. Die Hackertools müssen also der Vorbereitung des unbefugtes Ausspähens oder Abfangens von Daten dienen und müssen auch zu diesem Zweck bewusst eingesetzt werden. §§ 202 a und 202 b StGB sprechen aber übereinstimmend davon, dass die jeweilige Tathandlung „unbefugt“ geschehen muss. Wo eine Einwilligung dessen vorliegt, bei dem Daten untersucht werden, etwa im Rahmen einer IT-Sicherheitsberatung, erfolgt der Datenzugang mit einer entsprechenden Befugnis. Eine Strafbarkeit ist in solchen Fällen nicht gegeben.

Klingt für mich etwas zu schwammig. Zu ungenau geklärt. Bin mal gespannt wie es weitergeht.

Via: TecChannel.de