Bundestag lockert Impressumspflicht

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ParagraphIm Internet wird gerade sehr stark über das neue Telemediengesetz (TMG) diskutiert. Das neue Telemediengesetzt wurde am 18.01.2007 vom Bundestag verabschiedet und vereint das bisherige Teledienstegesetz (TDG) und den Teledienstestaatsvertrag (TDSV). Es beinhaltet geänderte Datenschutzklauseln (sehr umstritten), aber auch neue Informationen zur Impressumspflicht im Internet.
Die neuen Bestimmungen gelten für Online-Publisher, Website-Betreiber und Shopanbieter. Aber auch für Blogger ändert sich etwas. Ein vollständiges Impressum (Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktformular) müssen demnach Websites haben, die „gegen Entgelt angebotene Telemedien verfügbar halten„(§5 TMG). Für nicht-kommerzielle Websites wurde dagegen die Impressumspflicht gelockert. Blogger müssen überhaupt kein Impressum anbieten, wenn das Blog ausschließlich „privaten oder familiären Zwecken“ dient. Bei redaktionell arbeitenden Bloggern muss weiterhin ein vollständiges Impressum sein und einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts benennen.

Via: iBusiness | wikipedia.de

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